Prüfverfahren (Zertifizierung, Verifizierung, Validierung) der GUTcert

Alle von der GUTcert angebotenen Prüfungen finden nach objektiven, transparenten und bewährten Vorgaben statt. Je nach Typ der Prüfung (z.B. Managementsystem-Zertifizierung, EEG-Anlagenbegutachtungen oder THG-Verifizierung) kommen unterschiedliche Prozesse verbindlich zur Anwendung. Hier sind unsere Prüfverfahren übersichtlich zusammengefasst - so wissen Sie, welche Schritte Sie bis zur erfolgreichen Zertifizierung oder Zulassung durchlaufen müssen.

Zertifizierung von Managementsystemen (ISO 17021)

Das Zertifizierungsverfahren der GUTcert beruht auf einem durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditierten System. Alle weltweit gültigen Akkreditierungsregeln sind einbezogen – so ist gewährleistet, dass Ihre Zertifizierung international anerkannt wird. Eine detaillierte Erläuterung des Zertifizierungsverfahrens finden Sie im AA144_Zertifizierungsprozess.

Auditvorbereitung

  • Zusammenstellung des Auditteams
  • Abstimmung Auditprogramm (Ablauf, Termine, benötigte Unterlagen)

Auditdurchführung Stufe 1 (als Dokumentenprüfung oder vor Ort)

  • Prüfung der Managementsystem-Dokumentation
  • ggf. Erstellung des Auditplans für Stufe 1
  • ggf. vor-Ort-Auditierung
  • Zusammenfassung der Auditfeststellungen (Stufe 1-Bericht)
  • Bewertung der Zertifizierungsreife
  • Abstimmung zum Stufe 2-Audit

Auditdurchführung Stufe 2

  • Erstellung Auditplan Stufe 2
  • Vor-Ort Auditierung der Standorte gemäß Auditprogramm
    • Einführungsgespräch
    • Interviews mit Führungskräften und Mitarbeitern
    • Betriebsrundgang
    • Beobachtung von Tätigkeiten & Zuständen
    • Dokumenteneinsicht
    • Abschlussgespräch
  • Zusammenfassung der Auditfeststellungen (Stufe 2-Bericht)
  • Ggf. Klärung der Maßnahmen zur Behebung von Abweichungen / Beanstandungen

Zertifizierungsentscheidung

  • Prüfung der Auditunterlagen durch die Zertifizierungsstelle
  • unabhängige fachliche Überprüfung
  • Treffen der Zertifizierungsentscheidung durch Zertifizierungsausschuss

Abschluss

  • Signatur und Versand des finalen Prüfberichts
  • Ausstellung und Versand des/r Zertifikate(s)
  • Kundenfeedback einholen und auswerten

Zertifizierungen von Produkten im Bereich Biomasse

Die Zertifizierung nach ISCC und REDcert richtet sich nach ISO 17065, die die Kriterien für eine Produktzertifizierung festsetzt. Diese Anforderungen haben wir für Sie im Dokument AA146 umgesetzt und mit weiteren Regeln der Zertifizierung ergänzt.

Die Zertifizierung nach RSPO richtet sich nach DIN EN 17065, beinhaltet jedoch zusätzliche spezifische Anforderungen, die im Dokument AA158 beschrieben sind.

Zertifizierungen von Produkten im Bereich AZAV (ISO 17065)

Die Zulassung von Trägern und Maßnahmen nach AZAV richtet sich nach ISO 17065. Diese Norm gibt die Anforderungen für Stellen vor, die Produkte zertifizieren. Der genaue Zertifizierungsprozess wird beschrieben in der AA144 (Trägerzulassung) und AA157 (Maßnahmenzulassung).

Verifizierungen von Treibhausgasen (ISO 14065)

Verifizierungen im Rahmen des EU-Emissionshandels (z.B. Emissions­berichterstattung) richten sich nach den Vorgaben der europäischen Akkreditierungs- und Verifizierungsverordnung. Für den gesetzlich nicht geregelten Bereich (Carbon Footprint) erfolgt das Verifizierungsverfahren entsprechend der Vorgaben der ISO 14064-3. Zu beiden Verfahren finden Sie eine detaillierte Beschreibung im Dokument AA147.

Begutachtungen im Bereich EEG

Für Prüfungen nach EEG wird ein/e Umweltgutachter/-in, vornehmlich in Ihrer Nähe, beauftragt, die Begutachtung durchzuführen. Der Umweltgutachter setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um den obligatorischen Vor-Ort-Termin zu vereinbaren. Die Vor-Ort-Begehung ist im Zeitraum zwischen Oktober bis Februar möglich. Zur Vorbereitung auf die Vor-Ort-Begehung stellen Sie dem Umweltgutachter vorab einige Unterlagen zur Verfügung, bei der Begehung schaut sich der Umweltgutachter Ihre Anlage intensiv an.

Anschließend, nach Einreichen aller nötigen Unterlagen beim Umweltgutachter, wird Ihr Gutachten fertiggestellt, sodass Sie es fristgerecht bis zum 28.02. an Ihren Energieversorger weiterleiten können.