Nationale Umsetzung der EU-Vorgaben für erneuerbaren Wasserstoff: 37. BImSchV nun in Kraft getreten

Der Bundestag hat am 14.03.2024 der Neufassung der 37. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zugestimmt. Die Verordnung setzt die EU-Vorgaben gemäß RED II und der zugehörigen Delegated Acts um.

Nachdem am 10.07.2023 die delegierten Verordnungen der EU-Kommission zur Festlegung der Kriterien an „flüssige und gasförmige erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs für den Verkehr“ (RFNBO) in Kraft getreten sind und das BMUV frühzeitig eine schnelle Anpassung der nationalen Gesetzgebung angekündigt hat, sind die EU-Vorgaben durch den Bundestagsbeschluss nun in nationales Recht überführt.

Geduld gefordert: Zertifizierung und Erfassung in einem zentralen Register lassen auf sich warten

Anlagenbetreiber, die erneuerbaren Wasserstoff erzeugen und vermarkten wollen, müssen sich weiter in Geduld üben. Während die 37. BImSchV das Umweltbundesamt als zuständige Behörde benennt, die danach (mit unklarem Zeithorizont) auch ein zentrales Register für RFNBO schaffen wird, sind auch weiterhin noch keine Zertifizierungssysteme von der EU-Kommission anerkannt. Insider rechnen mit einer solchen Anerkennung in der zweiten Jahreshälfte 2024.

Solche Zertifizierungssysteme, darunter ISCC, REDcert und CertifHy, sind die Grundlage dafür, dass RFNBO anerkannt werden können, um Vorgaben zur Treibhausgasminderung zu erfüllen. Erneuerbarer Wasserstoff lässt sich nur zusammen mit dem Verkauf dieser Quoteneigenschaft wirtschaftlich erzeugen.

Die zahlreichen Verzögerungsfaktoren, darunter auch die Zulassung von Zertifizierungsstellen und die Ausbildung entsprechender Auditoren nach Anerkennung der Zertifizierungssysteme durch die EU-Kommission, sind damit eine Bremse für den Markthochlauf von grünem Wasserstoff im Rahmen der nationalen Wasserstoffstrategie.

Wie immer: GUTcert wird schnellstmöglich aktiv

Während wir durch Gespräche mit zahlreichen Stakeholdern und der Durchführung von Pilotprojekten immer am Ball bleiben, bereiten wir uns selbstverständlich längst auf die Erweiterung unserer Tätigkeit als Zertifizierungsstelle für RFNBO vor und werden uns so früh wie möglich im Rahmen freiwilliger Systeme anerkennen lassen.

Haben Sie Fragen zur Zertifizierung von erneuerbarem Wasserstoff? Wollen Sie zu den Pionieren gehören, die als erste ihre RFNBO gemäß RED II zertifizieren lassen?

Dann melden Sie sich gern jederzeit bei Andre Klunker.

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